# Impressum und Datenschutz für Websites in Frankreich

Jede in Frankreich veröffentlichte Website muss angeben, wer sie betreibt und wie sie mit den Daten ihrer Besucher umgeht. Diese Anleitung erklärt Ihnen diese Pflichten verständlich und begleitet Sie dann beim Verfassen Ihrer beiden Seiten mit dem kostenlosen Generator.

- Minikurs : Einsteiger
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- Aktualisiert am 2026-09-27

## Das lernen Sie

- Wissen, welche Angaben Ihr Impressum je nach Rechtsform enthalten muss.
- Verstehen, was eine Datenschutzerklärung Ihren Besuchern erklären muss.
- Beurteilen, ob Ihre Website ein Cookie-Banner braucht.
- Ihre beiden Seiten mit dem Generator verfassen, vervollständigen und veröffentlichen.

## Die Rechtspflichten einer Website in 5 Minuten verstehen

### Das Impressum: wer muss was angeben

Das französische **Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft** (LCEN, 2004) verlangt von jeder in Frankreich veröffentlichten Website, anzugeben, **wer sie herausgibt** und **wer sie hostet**. Auf die Größe kommt es nicht an: eine kleine Website mit fünf Seiten ist genauso betroffen wie ein Onlineshop.

Welche Angaben nötig sind, hängt von Ihrer Rechtsform ab:

- **Verein**: Name, Sitz und Kennnummer (RNA-Nummer, oder im Elsass und in der Mosel die Eintragung im Vereinsregister des Gerichts);
- **Gesellschaft**: Firma, Rechtsform, Stammkapital, Sitz, RCS- oder SIREN-Nummer und USt-IdNr.;
- **Einzelunternehmer**: Name mit dem Zusatz „EI“, Adresse, SIRET-Nummer, USt-IdNr. oder bei Kleinunternehmern der Hinweis „TVA non applicable, article 293 B du CGI“;
- **in jedem Fall**: Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail), die für den Inhalt verantwortliche Person und der Hoster (Name, Adresse, Telefon).
Fehlende Angaben können teuer werden: bis zu **75.000 €** Geldstrafe für natürliche Personen und **375.000 €** für juristische Personen (Gesellschaft, Verein). Websites von Anbietern in Deutschland brauchen dagegen ein Impressum nach deutschem Recht (§ 5 DDG), das dieses Werkzeug nicht erstellt.

### Zwei Sonderfälle: Privatpersonen und Lokalrecht

Eine **Privatperson** mit einer nicht beruflichen Website (Reiseblog, Hobby, Familienforschung) darf **anonym bleiben**. Sie gibt ihrem Hoster Namen, Adresse und Telefonnummer an und veröffentlicht nur dessen Kontaktdaten. Im Streitfall kann die Justiz ihre Identität beim Hoster erfragen. Sobald die Website einer beruflichen Tätigkeit dient, ist Anonymität nicht mehr erlaubt.

**Vereine im Elsass und in der Mosel** (Bas-Rhin, Haut-Rhin, Moselle) unterliegen meist dem **Lokalrecht**: sie sind im **Vereinsregister des Gerichts (tribunal judiciaire)** eingetragen, statt wie Vereine nach dem Gesetz von 1901 bei der Präfektur angemeldet zu sein. Sie haben daher **keine RNA-Nummer**. Ihr Impressum nennt das Gericht (zum Beispiel Colmar oder Straßburg) und die Registernummer, oft in der Form „Band und Blatt“. Suchen Sie für einen Verein nach Lokalrecht also keine RNA-Nummer: es gibt keine.

### Die Datenschutzerklärung: was die DSGVO verlangt

Sobald Ihre Website **personenbezogene Daten** erhebt, und sei es nur über ein Kontaktformular, verpflichtet Sie die **DSGVO** (Datenschutz-Grundverordnung), die Besucher verständlich zu informieren. Die Datenschutzerklärung muss angeben:

- **wer** für die Daten verantwortlich ist (der „Verantwortliche“) und wie man ihn erreicht;
- **wozu** die Daten erhoben werden (die Zwecke) und auf welcher **Rechtsgrundlage**: Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse;
- **wie lange** sie gespeichert werden;
- **wer sie erhält**: Hoster, Newsletter-Werkzeug, Zahlungsdienstleister;
- etwaige **Übermittlungen außerhalb der Europäischen Union**, zum Beispiel an amerikanische Dienste;
- die **Rechte** der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch…) und das Beschwerderecht bei der **CNIL**, der französischen Datenschutzbehörde.
Der Generator verfasst jeden Abschnitt nach dem, was Ihre Website tut. Sie prüfen nur noch, ob er der Wirklichkeit entspricht.

### Cookies: wann braucht man ein Banner?

Ein **Cookie** ist eine kleine Datei, die auf dem Gerät des Besuchers gespeichert wird. Die Regel, wie sie die [CNIL](https://www.cnil.fr/) erläutert: Cookies, die für den Betrieb der Website **unbedingt nötig** sind (Warenkorb, Anmeldung, Speicherung der Cookie-Auswahl), sind ohne Weiteres erlaubt. Alle anderen brauchen die **vorherige Einwilligung** des Besuchers.

Ein Banner ist also nötig, wenn Sie Google Analytics, eingebettete YouTube-Videos, eine Google-Maps-Karte oder eingebettete Facebook- oder Instagram-Beiträge nutzen. Dieses Banner muss:

- **vor** dem Setzen der Cookies erscheinen;
- eine „Ablehnen“-Schaltfläche anbieten, die **so sichtbar** ist wie „Akzeptieren“;
- jederzeit eine Änderung der Entscheidung erlauben.
Die gute Nachricht: eine **richtig eingestellte Reichweitenmessung** kommt ohne Banner aus. Die CNIL erlaubt das, wenn die Statistiken anonym bleiben und nur Ihnen dienen, mit Cookies von höchstens 13 Monaten und einer Speicherung der Daten von höchstens 25 Monaten. Das gilt für Matomo, nach den Empfehlungen der CNIL eingerichtet, oder für Plausible, das keine Cookies verwendet.

### Wo die Seiten hingehören, und die Grenzen einer Vorlage

Legen Sie zwei Seiten an, „Mentions légales“ und „Politique de confidentialité“, und verlinken Sie beide im **Fußbereich**, damit sie von jeder Seite der Website aus erreichbar sind. Eine versteckte oder schwer auffindbare Seite erfüllt die Pflicht nicht.

Aktualisieren Sie sie, sobald sich etwas ändert: neuer Vorsitz, neuer Hoster, ein neuer Newsletter oder ein Onlineshop.

Eine Vorlage, auch eine gute, ersetzt keine Rechtsberatung. Seien Sie besonders aufmerksam, wenn Sie:

- **an Verbraucher verkaufen**: dann brauchen Sie zusätzlich AGB, die der Generator nicht erstellt, und eine **Verbraucherschlichtungsstelle**;
- **sensible Daten** (Gesundheit, Meinungen, Religion) oder viele Daten über Kinder verarbeiten.
Sind Ihre Seiten online, prüfen Sie den Rest Ihrer Website (Geschwindigkeit, Darstellung auf dem Handy, Auffindbarkeit bei Google) mit der [kompletten Website-Diagnose](https://ressources.online/outils/diagnostic/).

> Das Wichtigste : Jede in Frankreich veröffentlichte Website braucht ein Impressum, und eine Datenschutzerklärung, sobald sie Daten erhebt. Ein Cookie-Banner ist nur für nicht notwendige Cookies nötig.

## Wichtige Begriffe

- **LCEN** : Französisches Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft von 2004. Es schreibt unter anderem das Impressum („mentions légales“) für in Frankreich veröffentlichte Websites vor.
- **Verantwortlich für den Inhalt** : Die Person, die für die Veröffentlichungen der Website verantwortlich ist („directeur de la publication“): meist der Vereinsvorsitz, die Geschäftsführung oder der Einzelunternehmer selbst.
- **Hoster** : Das Unternehmen, das Ihre Website auf seinen Servern speichert und im Internet erreichbar macht, zum Beispiel OVHcloud, o2switch oder Hostinger.
- **DSGVO** : Datenschutz-Grundverordnung, seit 2018 in der ganzen Europäischen Union gültig. Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten.
- **Rechtsgrundlage** : Der Grund, der die Nutzung personenbezogener Daten erlaubt: zum Beispiel Einwilligung, Vertrag, rechtliche Verpflichtung oder berechtigtes Interesse.
- **Cookie** : Kleine Datei auf dem Gerät des Besuchers. Ist sie für den Betrieb der Website nicht unbedingt nötig, muss der Besucher vorher zustimmen.
- **CNIL** : Commission nationale de l'informatique et des libertés: die französische Datenschutzbehörde, die die Einhaltung der DSGVO überwacht und Beschwerden entgegennimmt.
- **Lokalrecht (Elsass-Mosel)** : Sonderrecht der Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle. Vereine werden dort im Vereinsregister des Gerichts eingetragen, statt bei der Präfektur angemeldet.

## Ihre beiden Seiten Schritt für Schritt erstellen

### Schritt 1 : Angeben, wer die Website betreibt

Öffnen Sie den [Generator für Impressum und Datenschutzerklärung](https://ressources.online/outils/mentions-legales/). Wählen Sie in Schritt 1, **Wer betreibt die Website?**, Ihren Fall: **Verein**, **Gesellschaft**, **Einzelunternehmer** oder **Privatperson**.

Das Formular passt sich Ihrer Wahl an und stellt nur die nötigen Fragen. Schon ab der ersten Antwort füllt sich die Vorschau der Dokumente neben dem Formular, auf dem Handy darunter.

> Tipp : Kleinunternehmen, Handwerk oder freier Beruf ohne Gesellschaft: wählen Sie „Einzelunternehmer“.

### Schritt 2 : Ihre Angaben eintragen

Geben Sie in Schritt 2, **Angaben**, den Namen ein und dann die Angaben, die zu Ihrer Rechtsform gehören:

- **Verein nach Lokalrecht**: kreuzen Sie **Verein nach Lokalrecht (Elsass-Mosel)** an und füllen Sie **Gericht (tribunal judiciaire)** und **Band / Blatt oder Nummer** aus; sonst die **RNA-Nummer**;
- **Gesellschaft oder Einzelunternehmer**: SIREN oder SIRET, Ort des RCS-Registers und Umsatzsteuer; kreuzen Sie **Keine Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung)** an, wenn Sie keine Mehrwertsteuer berechnen;
- **Privatperson**: kreuzen Sie auf Wunsch **Anonym bleiben** an.
Ergänzen Sie Adresse, Telefon, E-Mail und **Verantwortlich für den Inhalt** (Name und Funktion), dann Name und Adresse der Website.

> Tipp : Die Registernummer eines Vereins nach Lokalrecht steht auf den Eintragungsunterlagen des Gerichts.

### Schritt 3 : Ihren Hoster wählen

Wählen Sie in Schritt 3, **Hoster**, Ihren Anbieter aus der Liste: Hostinger, OVHcloud, o2switch, IONOS, Gandi, Infomaniak, Wix, WordPress.com oder Shopify. Name und Adresse werden für Sie eingetragen. Prüfen Sie sie im Impressum Ihres Hosters, denn auch Unternehmen ziehen um.

Ergänzen Sie dann das **Telefon des Hosters**: das Gesetz verlangt es, und das Werkzeug trägt es nicht ein. Steht Ihr Hoster nicht in der Liste, wählen Sie **Anderer** und geben Sie Name und Adresse selbst ein.

> Tipp : Sie wissen nicht, wer Ihre Website hostet? Sehen Sie auf Ihrer Jahresrechnung nach, oder fragen Sie die Person, die die Website erstellt hat.

### Schritt 4 : Ankreuzen, was Ihre Website tut

Schritt 4, **Was die Website tut**, dient dazu, die Datenschutzerklärung zu schreiben. Kreuzen Sie nur an, was es auf Ihrer Website wirklich gibt.

- Was Besucher Ihnen senden: Kontaktformular, Newsletter, Konten, Verkauf oder Spenden, Kommentare.
- Was Sie über Personen veröffentlichen: Fotos von Veranstaltungen oder vom Team; bei einem Verein die Mitgliederkartei.
- Was von anderswo kommt: YouTube-Videos, Google-Maps-Karte, Beiträge sozialer Netzwerke.
Zwei Kästchen öffnen ein weiteres Feld: das Newsletter-Werkzeug und den Zahlungsdienst. Wählen Sie außerdem die **Reichweitenmessung**.

Schritt 5, **Weitere Angaben (optional)**, ergänzt eine eigene E-Mail für Datenschutzanfragen, Bildnachweise, die Gestaltung der Website oder eine Verbraucherschlichtungsstelle.

> Tipp : Unsicher, was Ihr Webdesigner eingebaut hat? Fragen Sie nach: ein vergessenes Google Analytics ändert die Antwort zum Cookie-Banner.

### Schritt 5 : Die Vorschau und die offenen Punkte prüfen

Neben dem Formular (auf dem Handy darunter) zeigt die Vorschau beide Dokumente in zwei Reitern: **Impressum** und **Datenschutz**. Sie sind auf Französisch verfasst, der vorgeschriebenen Sprache für eine Website, die sich an ein französisches Publikum richtet.

Jede fehlende Angabe erscheint gelb markiert als „[à compléter : …]“ und steht im Kasten **Vor dem Veröffentlichen ergänzen**. Füllen Sie alles aus, bis „Alles ausgefüllt“ erscheint.

Lesen Sie auch den Kasten **Je nach Ihren Antworten**: er sagt Ihnen, ob ein Cookie-Banner nötig ist, und gibt passende Tipps (Fotos, Mitgliederkartei, Online-Verkauf, Zusatz „EI“).

> Tipp : Lesen Sie beide Dokumente vollständig: nur Sie wissen, ob jeder Satz auf Ihre Website zutrifft.

### Schritt 6 : Die Texte kopieren und veröffentlichen

Öffnen Sie den gewünschten Reiter und wählen Sie:

- **Für meine Website kopieren**: zum Einfügen in eine Seite bei WordPress, Wix oder Jimdo, mit Überschriften und Listen;
- **HTML-Code kopieren**: für einen HTML-Block oder eine selbst gebaute Website;
- **Herunterladen**: um das Dokument als Datei aufzubewahren.
Wiederholen Sie das für den zweiten Reiter, legen Sie Ihre beiden Seiten an und verlinken Sie sie im Fußbereich. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser, nur auf diesem Gerät: nichts wird gesendet. Der Link **Alles löschen** entfernt sie, praktisch an einem gemeinsam genutzten Computer.

> Tipp : In WordPress können Sie unter Einstellungen › Datenschutz Ihre neue Seite als Datenschutzseite der Website festlegen.

## Praxisbeispiele

### Ein Verein nach Lokalrecht in Colmar

Les Jardins de Clara, ein beim Gericht in Colmar eingetragener Verein, erneuert seine Website exemple.fr. Die Vorsitzende Camille Martin wählt **Verein**, kreuzt das Kästchen für das Lokalrecht an und gibt „Vol. 42, folio 12“ ein, aus den Eintragungsunterlagen abgeschrieben. Keine RNA-Nummer: das ist normal.

Als Hoster wählt sie Hostinger. Der Kasten mit den offenen Punkten erinnert sie an die Telefonnummer des Hosters, die sie in dessen Impressum findet. Da die Website ein YouTube-Video einbettet, meldet das Werkzeug, dass ein Cookie-Banner nötig ist. Sie wägt ab: ein Banner einrichten oder das Video durch einen einfachen Link zu YouTube ersetzen. Sie nimmt den Link, entfernt das Häkchen, und das Werkzeug zeigt: kein Banner nötig.

### Eine Kleinunternehmerin mit Onlineshop

Léa Muller, Schneiderin in Mulhouse, verkauft ihre Kreationen auf atelier-lea.exemple.fr. Sie wählt **Einzelunternehmer**: ihr Name erscheint mit dem Zusatz „EI“. Sie berechnet keine Mehrwertsteuer und kreuzt **Keine Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung)** an: im Dokument steht „TVA non applicable, article 293 B du Code général des impôts“.

Sie kreuzt den Online-Verkauf mit Zahlung über Stripe an, dazu einen Newsletter mit Brevo. Die Datenschutzerklärung nennt beide Dienstleister und eine mögliche Übermittlung in die USA bei Stripe. Das Werkzeug erinnert sie daran, dass sie vor der Eröffnung ihres Shops auch eine **Verbraucherschlichtungsstelle** benennen und AGB verfassen muss.

### Ein anonymer privater Blog

Bernard erzählt auf einem privaten Blog von seinen Wanderungen in den Vogesen, ohne Werbung und ohne Verkauf. Er wählt **Privatperson** und kreuzt **Anonym bleiben** an: das Impressum sagt nur, dass die Website von einer Privatperson herausgegeben wird, und nennt die Kontaktdaten seines Hosters. Das Werkzeug erinnert ihn daran, dass er diesem Hoster trotzdem Namen, Adresse und Telefonnummer angegeben haben muss.

Er entfernt das Häkchen bei **Kontaktformular**, da sein Blog keines hat, und wählt keine Reichweitenmessung. Die Datenschutzerklärung stellt dann fest, dass die Website keine personenbezogenen Daten erhebt, abgesehen von den technischen Protokollen des Servers. Kein Cookie-Banner nötig.

## Häufige Fehler

- Das Impressum einer anderen Website abschreiben: Angaben, Hoster und genutzte Dienste sind nicht Ihre.
- Die Telefonnummer des Hosters vergessen: das Gesetz verlangt sie ebenso wie Name und Adresse.
- Für einen Verein nach Lokalrecht eine RNA-Nummer angeben: er wird über das Gericht und seine Registernummer identifiziert.
- YouTube-Videos einbetten oder Google Analytics ohne Cookie-Banner nutzen: diese Dienste brauchen die vorherige Einwilligung der Besucher.
- Veröffentlichen und vergessen: ein neuer Vorsitz, ein neuer Hoster oder ein neues Werkzeug gehört in Ihre Seiten.

## Zusammengefasst

- Jede in Frankreich veröffentlichte Website hat ein Impressum: wer sie herausgibt, wer verantwortlich ist, wer sie hostet.
- Der Inhalt hängt von der Rechtsform ab: RNA-Nummer oder Gerichtsregister beim Verein, RCS und Stammkapital bei der Gesellschaft, Zusatz „EI“ beim Einzelunternehmer.
- Die Datenschutzerklärung sagt, welche Daten erhoben werden, wozu, wie lange, wer sie erhält und wie man seine Rechte ausübt.
- Ein Cookie-Banner ist nur für nicht notwendige Cookies nötig: Google Analytics, YouTube, Google Maps, soziale Netzwerke.
- Der Generator liefert eine Vorlage zum Prüfen, keine Rechtsberatung; beim Online-Verkauf kommen AGB und eine Schlichtungsstelle hinzu.

## Testen Sie sich

1. Womit weist sich ein Verein nach Lokalrecht aus Colmar im Impressum aus?
   - [ ] Mit seiner RNA-Nummer
   - [ ] Mit seiner USt-IdNr.
   - [x] Mit dem Gericht (tribunal judiciaire) und seiner Registernummer
   Vereine nach Lokalrecht im Elsass und in der Mosel sind im Register des Gerichts eingetragen, nicht bei der Präfektur angemeldet: sie haben keine RNA-Nummer.

2. Ihre Website zeigt ein eingebettetes YouTube-Video. Brauchen Sie ein Cookie-Banner?
   - [x] Ja, mit einer „Ablehnen“-Schaltfläche, die so sichtbar ist wie „Akzeptieren“
   - [ ] Nein, YouTube ist ein bekannter Dienst
   - [ ] Nur wenn die Website online verkauft
   Ein eingebettetes YouTube-Video setzt nicht notwendige Cookies: der Besucher muss vorher zustimmen. Ein einfacher Link zu YouTube erspart das Banner.

3. Darf eine Privatperson mit einem privaten Blog anonym bleiben?
   - [ ] Nein, nie
   - [x] Ja, wenn sie ihre Identität dem Hoster angibt, dessen Kontaktdaten veröffentlicht werden
   - [ ] Ja, ohne jede Bedingung
   Das Gesetz erlaubt es für nicht berufliche Websites, sofern der Hoster weiß, wer Sie sind. Die Justiz kann Ihre Identität beim Hoster erfragen.

4. Wohin gehören die Links zu diesen beiden Seiten?
   - [ ] Auf eine versteckte Seite, nur für Kontrollen
   - [ ] Nur auf die Startseite
   - [x] In den Fußbereich, sichtbar auf jeder Seite
   Die Seiten müssen jederzeit leicht erreichbar sein: ein Link im Fußbereich jeder Seite ist die übliche Lösung.

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Source : https://ressources.online/outils/mentions-legales/tutoriel/de/ (Ressources.online, Impressum und Datenschutz)
